OLG Frankfurt/Main, vom 19.01.1982 - Aktenzeichen 3 UF 115/81
DRsp Nr. 1994/9885
Haben die Eltern bereits eine den Voraussetzungen des § 1610 Abs. 2BGB entsprechende, angemessene Berufsausbildung ermöglicht, so besteht grundsätzlich selbst dann kein Anspruch auf eine zweite Ausbildung, wenn das Kind seinen Beruf nur deshalb erlernt hat, weil im ursprünglich angestrebten Wunschberuf keine Ausbildungsstelle zu finden war.