OLG Frankfurt/Main, vom 26.06.1989 - Aktenzeichen 4 WF 187/88
DRsp Nr. 1994/9728
Ein Zählkindvorteil, welchen der Unterhaltspflichtige durch Aufnahme eines Stiefkindes in seinen Haushalt erzielt, bleibt für die Ermittlung seines Einkommens und die Bemessung der Unterhaltsansprüche seiner leiblichen Kinder außer Betracht.
Zur Anrechnung des Zählkindvorteiles im Mangelfall vgl. bereits LSK-FamR/Hannemann, § 1603BGB LS 31; Zählkindvorteil und Anrechnung des Kindergeldes bezüglich des nichtehelichen Kindes LSK-FamR/Hannemann, § 1615gBGB LS 2, 3, 4, 5, 6, 7