OLG Hamburg, vom 06.05.1985 - Aktenzeichen 2 WF 21/85 U
DRsp Nr. 1994/10108
Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen, in der Ausbildung befindlichen Kindes ist nicht pauschal um eine Wohnkostenersparnis zu kürzen, wenn das Kind bei einem Elternteil lebt. Vielmehr muß eine Prüfung anhand der konkreten Wohnkosten im Einzelfall erfolgen.
Normenkette:
BGB § 1610 ;
Hinweise:
Anders, wenn das Kind bei der Großmutter lebt - hier pauschaler Abzug der Wohnkosten analog § 13 Abs. 2BAföG : OLG Köln, DAV 1984, 698.