OLG Hamburg, vom 25.04.1991 - Aktenzeichen 12 UF 152/89
DRsp Nr. 1994/10057
Auch während des Getrenntlebens kann den Unterhalt begehrenden Ehegatten eine Ausbildungsobliegenheit treffen, deren Verletzung zur Zurechnung fiktiver Einkünfte aus einer nicht angemessenen Erwerbstätigkeit führen kann.