OLG Hamburg, vom 25.11.1985 - Aktenzeichen 2 WF 147/85
DRsp Nr. 1994/10101
Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt umfaßt die Kosten einer privaten Realschule nur dann, wenn diese sich im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern halten und wenn der Schulbesuch unter Berücksichtigung der Begabung, der Fähigkeiten und des Leistungswillens des Kindes angemessen erscheint.
Normenkette:
BGB § 1610 ;
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