OLG Hamburg - Urteil vom 12.02.1985 (1 Ss 191/84) - DRsp Nr. 1996/17114
OLG Hamburg, Urteil vom 12.02.1985 - Aktenzeichen 1 Ss 191/84
DRsp Nr. 1996/17114
Bei leichtfertiger Steuerverkürzung hat die Abgabe einer Jahresumsatzsteuererklärung mit richtigen Umsatzzahlen auch ohne gleichzeitige Nachholung der unterlassenen Voranmeldungen die bußgeldbefreiende Wirkung einer sogen. Selbstanzeige gemäß § 378 Abs. 3AO.