OLG Hamm, vom 02.02.1983 - Aktenzeichen 6 UF 524/82
DRsp Nr. 1994/10822
A. Der Auskunftsanspruch erstreckt sich gegenüber einem Rechtsanwalt als Mitglied einer Anwaltsgemeinschaft auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sozietät. B. Der Gesellschaftsvertrag der Sozietät ist vorzulegen.