OLG Hamm, vom 03.12.1991 - Aktenzeichen 1 WF 483/91
DRsp Nr. 1994/10477
Wird der Umgang des Kindes mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil verhindert, so kommt eine Sorgerechtsänderung dann in Betracht, wenn der sorgeberechtigte Elternteil auch nicht durch festgesetzte Zwangsgelder dazu zu bewegen ist, dem anderen Elternteil die Ausübung des Umgangsrechts zu ermöglichen.