OLG Hamm, vom 13.09.1990 - Aktenzeichen 2 UF 225/90
DRsp Nr. 1994/10554
Grundsätzlich ist auch bei Getrenntleben der Eltern eine Sorgerechtsregelung möglich, wenn zunächst die Trennung nur innerhalb der Ehewohnung vollzogen wird. Weiterhin ist aber notwendig, daß ein Elternteil in der Ausübung des Personensorgerechts, welches bis zu einer gerichtlichen Entscheidung beiden Eternteilen gleichermaßen zusteht, nachteilig beeinträchtigt oder aber das Kindeswohl gefährdet wird. Bei Getrenntleben der Eltern innerhalb der ehelichen Wohnung besteht daher in der Regel kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Sorgerechtsübertragung auf einen Elternteil allein.