OLG Hamm vom 13.12.1982
15 W 291/82
Normen:
BGB § 1666 ;
Fundstellen:
ZblJR 1983, 274

OLG Hamm - 13.12.1982 (15 W 291/82) - DRsp Nr. 1994/10829

OLG Hamm, vom 13.12.1982 - Aktenzeichen 15 W 291/82

DRsp Nr. 1994/10829

a. Bei der Prüfung, ob eine Gefährung des Kindeswohls vorliegt, ist das soziale und kulturelle Milieu der Eltern, in welches das Kind hineingeboren wird und dem es dann schicksalhaft ausgesetzt ist, angemessen zu berücksichtigen. b. Dementsprechend ist es nicht entscheidend, ob die leibliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes bei den Eltern bzw. bei der nichtehelichen Mutter optimal verlaufen wird. Es kommt allein darauf an, ob das Kind unter Berücksichtigung der milieubedingten Gegebenheiten in seiner Entwicklung gegenwärtig gefährdet ist.

Normenkette:

BGB § 1666 ;
Fundstellen
ZblJR 1983, 274