So kann ein ausreichender wirtschaftlicher Grund für die Verweigerung der Zustimmung die mangelnde Sicherstellung der Versorgung des zustimmungsberechtigten Ehegatten sein. Dagegen ist die Sicherung eines etwaigen Ausgleichsanspruchs von unter geordneter Bedeutung (OLG Hamm, aaO.).
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|