OLG Hamm - 14.10.1983 (15 W 306/83) - DRsp Nr. 1994/10804
OLG Hamm, vom 14.10.1983 - Aktenzeichen 15 W 306/83
DRsp Nr. 1994/10804
Die Zurückweisung des Aufhebungsantrags der Mutter ist gerechtfertigt, wenn die Mutter den Kindesvater nicht angeben kann, weil sie es von Anfang an bewußt unterlassen hat, sich in irgendeiner Weise Kenntnis von dessen Person zu verschaffen.