OLG Hamm, vom 20.02.1987 - Aktenzeichen 10 UF 68/87
DRsp Nr. 1994/10687
Ein volljähriger Wehrpflichtiger, der vor Antritt des Wehrdienstes eine eigene Lebensstellung innehatte, kann keine Unterhaltsansprüche gegen seine Eltern geltend machen.
Ebenso: OLG Düsseldorf, FamRZ 1984, 1136. Zur Anrechenbarkeit einer Übergangsbeihilfe nach Beendigung der Tätigkeit als Zeitsoldat LG Hannover, FamRZ 1980, 288, vgl. bereits oben LSK-FamR/Hannemann, § 1602BGB LS 25