OLG Hamm - 21.03.1960 (15 W 144/59) - DRsp Nr. 1994/11157
OLG Hamm, vom 21.03.1960 - Aktenzeichen 15 W 144/59
DRsp Nr. 1994/11157
A. Die objektive Voraussetzung des § 1365BGB, nämlich eine Verpflichtung, über das Vermögen im ganzen zu verfügen, kann (in wirtschaftlicher Betrachtungsweise) gegeben sein, wenn ein Ehegatte zwei etwa gleichwertige Grundstücke innerhalb von fünf Tagen an verschiedene Erwerber, die nicht miteinander in Verbindung stehen, verkauft und zugleich aufläßt. B. Mehrzahl von Rechtsgeschäften, Gegenleistung: Ohne Bedeutung ist, ob jeder der beiden Erwerber einen dem Verkehrswert entsprechenden Kaufpreis zahlt.