OLG Hamm - 21.06.1989 (15 W 229/89) - DRsp Nr. 1994/10613
OLG Hamm, vom 21.06.1989 - Aktenzeichen 15 W 229/89
DRsp Nr. 1994/10613
Kommt für die Legitimation eines nichtehelichen Kindes ausländisches Recht nicht zur Anwendung und stellt dies der Standesbeamte zutreffend und zweifelsfrei fest, so ist die Vorlegung an das Amtsgericht unzulässig, auch wenn der Vater des Kindes Ausländer ist.