OLG Hamm, vom 25.10.1983 - Aktenzeichen 1 UF 326/81
DRsp Nr. 1994/10802
Kaufkraftschwund - Von der Umrechnung sind weder Geldbeträge oder Geldforderungen oder gleichstehende Werte auszunehmen noch solche Teile des Anfangsvermögens, die zum Ge- oder Verbrauch bestimmt sind und deshalb eine sinkende Werttendenz haben.