OLG Hamm - Urteil vom 06.03.1992 (29 U 78/90) - DRsp Nr. 1994/10447
OLG Hamm, Urteil vom 06.03.1992 - Aktenzeichen 29 U 78/90
DRsp Nr. 1994/10447
Auseinandersetzung zwischen nichtehelichen Lebenspartnern nach Beendigung einer Gesellschaft:1. Auch wenn im Gesellschaftsvertrag hälftige Gewinnbeteiligung vereinbart und über den Anteil am Verlust nichts gesagt ist, können die Umstände des Einzelfalls gegen die Anwendung der "Zweifelsregelung" des § 722 Abs. 2BGB und für eine - stillschweigende - alleinige Verlustübernahme durch einen Partner sprechen.
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