OLG Karlsruhe, vom 04.02.1986 - Aktenzeichen 18 WF 92/85
DRsp Nr. 1994/11442
Beim angemessenen Selbstbehalt gegenüber den Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder ist nicht zwischen erwerbstätigen und nichterwerbstätigen Unterhaltspflichtigen zu differenzieren.