OLG Karlsruhe, vom 10.10.1989 - Aktenzeichen 18 UF 40/89
DRsp Nr. 1994/11388
Der neuen Lebensgefährtin »einen Betrieb (Salatstube) in die Hände spielen«, für dessen Verbindlichkeiten (bis zu 200.000,00 DM) die ausgleichsberechtigte Ehefrau haftetAusschluß des Versorgungsausgleichs: ja