OLG Karlsruhe, vom 14.09.1987 - Aktenzeichen 2 UF 60/86
DRsp Nr. 1994/11421
Raten wegen gewährter Prozeßkostenhilfe verringern die Leistungsfähigkeit, unabhängig davon, ob sie im Zusammenhang mit früheren Prozessen oder mit dem schwebenden Unterhaltsprozeß entstanden sind.