OLG Karlsruhe - 14.12.1973 (9 U 99/72) - DRsp Nr. 1994/11598
OLG Karlsruhe, vom 14.12.1973 - Aktenzeichen 9 U 99/72
DRsp Nr. 1994/11598
Der Begriff der »Schenkung« innerhalb der - die Berechnung des Anfangsvermögens betreffenden - Norm des § 1374 Abs. 2BGB ist identisch mit dem Schenkungsbegriff des § 516 Abs. 1BGB. Hiernach müssen Zuwendender und Zuwendungsempfänger darüber einig sein, daß die Zuwendung ohne Gegenleistung des Empfängers erfolgt.