OLG Karlsruhe, vom 15.11.1991 - Aktenzeichen 18 UF 117/89
DRsp Nr. 1994/11324
Zur Anwendbarkeit des § 1607 Abs. 2BGB : Wenn ein volljähriges, studierendes Kind von einem tatsächlich nicht erwerbstätigen Elternteil selbst mittels eines - auf der Zurechnung fiktiver Einkünfte beruhenden - Vollstreckungstitels keine Unterhaltsleistungen erlangen könnte, kann es von dem anderen, leistungsfähigen Elternteil den vollen Unterhaltsbedarf verlangen.