Im Anschluß an BGH, FamRZ 1984, 769 (zur unterhaltsrelevanten Berücksichtigung von Pflegegeld, welches die Unterhalt Begehrende erhält - keine Bedenken bestehen dagegen, den für den Unterhalt des Pflegekindes nicht verbrauchten Teil des Pflegegeldes als Einkommen der Pflegemutter zu betrachten).
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