OLG Karlsruhe vom 19.10.1983
2 WF 77/83
Normen:
BGB § 1696 ;
Fundstellen:
FamRZ 1984, 91

OLG Karlsruhe - 19.10.1983 (2 WF 77/83) - DRsp Nr. 1994/11471

OLG Karlsruhe, vom 19.10.1983 - Aktenzeichen 2 WF 77/83

DRsp Nr. 1994/11471

Vorläufige Anordnungen sind auch im Rahmen eines Abänderungsverfahrens zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Einschreiten besteht und das ein weiteres Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht erlaubt, weil die endgültige Entscheidung zu spät kommen würde und die Kindesinteressen nicht mehr genügend wahren würde.

Normenkette:

BGB § 1696 ;

Hinweise:

Ebenso OLG München, FamRZ 1981, 389: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater, wenn die sorgeberechtigte Mutter die 8- und 12-jährigen Kinder ins Ausland umschulen will.

Fundstellen
FamRZ 1984, 91