OLG Karlsruhe, vom 20.12.1989 - Aktenzeichen 5 UF 199/89
DRsp Nr. 1994/11380
Die Durchsetzung des Umgangsrechts ist zu unterscheiden von der materiellen Einräumung des Umgangsrechts und seinen Wirkungen. Ist bei der zukünftigen Durchführung des Umgangsrechts mit Schwierigkeiten des sorgeberechtigten Elternteils zu rechnen, so kann deshalb noch nicht ein Umgangskontakt ausgeschlossen werden.