OLG Karlsruhe, vom 29.09.1983 - Aktenzeichen 18 WF 38/83
DRsp Nr. 1994/11474
Muß das Familiengericht eine Sorgerechtsregelung für mehrere Geschwister treffen, so müssen die Entwicklungsinteressen aus der Sicht eines jeden Kindes heraus gesondert betrachtet werden.