OLG Karlsruhe vom 29.11.1988
18 UF 188/87
Normen:
BGB §§ 1570, 1574 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)204a
NJW-RR 1989, 1230

OLG Karlsruhe - 29.11.1988 (18 UF 188/87) - DRsp Nr. 1992/9191

OLG Karlsruhe, vom 29.11.1988 - Aktenzeichen 18 UF 188/87

DRsp Nr. 1992/9191

Möglichkeit zeitweiliger Freistellung von der Unterhaltspflicht gegenüber dem gem. § 1570 BGB unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten während einer vom Arbeitsamt finanzierten, arbeitsmarktpolitisch und individuell sinnvollen Umschulung (hier: vom arbeitslosen Lehrer zum Computer-Fachmann).

Normenkette:

BGB §§ 1570, 1574 ;

»Eine Unterhaltspflicht des Bekl. gegenüber der Kl. ist seit Herbst 1987 deshalb entfallen, weil das dem Bekl. [vom Arbeitsamt] gezahlte Unterhaltsgeld nicht einmal seinen eigenen notwendigen Unterhaltsbedarf abdeckt und der Bekl. sich gegenüber der Kl. für die Dauer seiner Umschulung darauf berufen darf, ihr gegenüber von seiner Erwerbsobliegenheit freigestellt zu sein.