In dem entschiedenen Fall war die erwerbstätige Ehefrau ausgleichsberechtigt. Für Fälle, in denen der erwerbstätige Ehegatte später der ausgleichsverpflichtete Teil ist, hat das OLG Karlsruhe auf die Herabsetzungs- bzw. Ausschlußmöglichkeit nach §
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|