Die Parteien waren miteinander verheiratet. Sie sind seit dem 05.02.1988 rechtskräftig geschieden. Aus der Ehe sind die Kinder Esther Nathalie (geb. 20.10.1978) und Miriam Susanne (geb. 07.07.1980) hervorgegangen. Die Kinder blieben auch nach Trennung ihrer Eltern bei der Mutter, der in dem am 17.12.1987 im Scheidungsverfahren ergangenen Verbundurteil auch das Sorgerecht übertragen wurde.
Mit der am 15.04.1988 beim Familiengericht eingekommenen Klage hat die Klägerin den Beklagten auf rückständigen und laufenden Unterhalt in Anspruch genommen und in der ersten Instanz beantragt, den Beklagten zu verurteilen,
1. an sie rückständigen Unterhalt für die Zeit vom 01.10.1987 bis 30.04.1988 in Höhe von DM 7.569,58
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