OLG Koblenz, vom 07.08.1990 - Aktenzeichen 11 WF 655/90
DRsp Nr. 1994/11727
Für ein sogenanntes "Parkstudium" (hier: Studium der Wirtschaftswissenschaft bis zur Erlangung des angestrebten Studienplatzes der Fachrichtung Innenarchitektur) besteht kein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt.