OLG Koblenz, vom 11.01.1988 - Aktenzeichen 13 UF 1492/86
DRsp Nr. 1994/11754
Arztpraxen - Der ideelle (innere) Praxiswert, der sogenannte Goodwill, entspricht der sich dem übernehmenden Arzt bietenden Chance, unter Ausnutzung bereits »eingefahrener Wege«, die eine Starthilfe für seine neue Tätigkeit darstellen, den Patientenstamm zu erhalten und, auf ihn aufbauend, die Zahl der Patienten seines Vorgängers und damit die eigenen Gewinnaussichten zu erhöhen.