Ein Prozentsatz von 5 % bis 10 %, wie er anscheinend von Zahnärzten bei Praxisverkäufen vereinbart wird, wird bei einer Praxis für Allgemeinmedizin als zu niedrig angesehen. Dies beruht möglicherweise darauf, daß die Patienten der praktischen Ärzte nicht in dem gleichen Maß auf die konkrete Behandlungsweise und die Person des Praxisübernehmers achten wie beim Zahnarzt.
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