OLG Koblenz - 11.03.1992 (11 WF 230 und 253/92) - DRsp Nr. 1994/11687
OLG Koblenz, vom 11.03.1992 - Aktenzeichen 11 WF 230 und 253/92
DRsp Nr. 1994/11687
Die durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht (hier: einen von der damals noch nicht sorgeberechtigten Mutter beauftragten Rechtsanwalt) ausgesprochene Mahnung zur Zahlung von Kindesunterhalt wird nicht rückwirkend wirksam, wenn der gesetzliche Vertreter des Unterhaltsgläubigers sie im Nachhinein genehmigt.