OLG Koblenz - 24.11.1976 (1 U 745/75) - DRsp Nr. 1994/11949
OLG Koblenz, vom 24.11.1976 - Aktenzeichen 1 U 745/75
DRsp Nr. 1994/11949
Ist es nach den Einkommensverhältnissen des unterhaltspflichtigen wirklichen Vaters nicht ausgeschlossen, daß er sowohl den laufenden Unterhalt des nichtehelichen Kindes, als auch den gemäß § 1615 Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Scheinvater übergegangenen Unterhaltsanspruch befriedigen kann, so kann erst im Vollstreckungsverfahren entschieden werden, ob der Übergang zum Nachteil des Kindes geltend gemacht wurde.