OLG Koblenz, vom 29.11.1982 - Aktenzeichen 13 UF 289/82
DRsp Nr. 1994/11852
Bei der Bewertung eines Schuheinzelhandelsunternehmens im Rahmen des Zugewinnausgleichs ist allein der Ertragswert als maßgebend anzusehen, weil ein potentieller Käufer in den Fällen, in denen, wie hier, die nachhaltigen Gewinne im Verhältnis zum Substanzwert relativ gering sind, sich bei seinem Kaufpreisangebot nur nach dem Ertragswert richten und die finanzielle Verfügbarkeit der erzielten Überschüsse im Vordergrund stehen würde.