OLG Köln, vom 04.12.1987 - Aktenzeichen 4 WF 251/87
DRsp Nr. 1992/9639
c-f. Ermittlung des einzusetzenden Einkommens einer in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Partei:(c) keine Zusammenrechnung mit dem Einkommen des Partners;(d) Kriterien für eine Anrechnung eigener Versorgungsleistungen (hier: bei zusätzlicher Kinderversorgung);(e) keine teilweise Hinzurechnung von Einkünften des Partners entsprechend § 138AFG;(f) Unanwendbarkeit der §§ 16, 122BSHG, dementsprechend keine Anrechnung eines fiktiven Prozeßkostenvorschuß-Anspruchs.