OLG Köln, vom 14.07.1983 - Aktenzeichen 4 WF 152/83
DRsp Nr. 1994/12482
Zur Erwerbsobliegenheit eines Volljährigen, der eine Berufsausbildung weder besitzt noch anstrebt: Obliegenheit zur Nutzung der Arbeitskraft grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet.