OLG Köln - 14.11.1990 (2 U 86/90) - DRsp Nr. 1992/9523
OLG Köln, vom 14.11.1990 - Aktenzeichen 2 U 86/90
DRsp Nr. 1992/9523
c. Der Abschluß eines Reisevertrages stellt kein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie dar, wenn sich die Eheleute nach den konkreten ehelichen Lebensverhältnissen üblicherweise über derartige Geschäfte vorab verständigen;d. auch die vorherige Verständigung der Ehegatten in konkreten Einzelfall führt die Rechtswirkungen des § 1357BGB nicht herbei.