OLG Köln, vom 17.09.1975 - Aktenzeichen 16 Wx 104/75
DRsp Nr. 1994/12628
Der Antrag nach § 1383BGB betreffend die Übertragung bestimmter Vermögensgegenstände ist auch zulässig, wenn die Zugewinnausgleichsforderung streitig ist. Das Vormundschaftsgericht hat in diesem Fall zu versuchen, die Beteiligten zu einigen.