OLG Köln - 19.09.1990 (27 U 168/89) - DRsp Nr. 1994/12294
OLG Köln, vom 19.09.1990 - Aktenzeichen 27 U 168/89
DRsp Nr. 1994/12294
Nehmen die Eltern eines nach einer fehlgeschlagenen Sterilisation geborenen Kindes den behandelnden Arzt auf Schadensersatz in Anspruch, sind auf den in Anlehnung an die Sätze der Regelunterhaltsverordnung zu bemessenden Unterhaltsaufwand weder der kinderbezogene Anteil im beamtenrechtlichen Ortszuschlag, noch die kinderbedingten Steuervorteile anzurechnen.
Zur Anwendbarkeit der Sätze der Regelunterhaltsverordnung zur Ermittlung des Unterhaltsaufwandes vgl. bereits LSK-FamR/Hannemann, § 1615gBGB LS 11 - allerdings ist eine Kürzung um den durch die Geburt des ungewollten Kindes ausgelösten Kindergeldbetrag vorzunehmen.