OLG Köln, vom 22.05.1981 - Aktenzeichen 25 UF 37/81
DRsp Nr. 1994/12541
Wer den Unterhaltspflichtigen zur Erreichung seines Berufszieles länger als üblich in Anspruch nimmt (hier: durch Aufnahme eines berufsförderlichen Parkstudiums der Fachrichtung Biologie vor Beginn eines Medizinstudiums), muß u.U. eine Reduzierung der Unterhaltszahlungen hinnehmen.