OLG Köln, vom 25.11.1991 - Aktenzeichen 25 WF 239/91
DRsp Nr. 1993/2149
»Bestehen Anhaltspunkte dafür, daß der betreuende Elternteil eines minderjährigen ehelichen Kindes - auch - barunterhaltspflichtig sein kann, so ist dieser dem anderen Elternteil zur Auskunft über sein Einkommen und Vermögen verpflichtet, falls der andere Elternteil von dem Kind auf Unterhaltszahlungen in Anspruch genommen wird.«