OLG Köln - Urteil vom 01.07.1992 (13 U 303/91) - DRsp Nr. 1996/8805
OLG Köln, Urteil vom 01.07.1992 - Aktenzeichen 13 U 303/91
DRsp Nr. 1996/8805
»Stimmt der Sequester der Zahlung von im Sequestrationszeitraum anfallender Umsatzsteuer durch den späteren Gemeinschuldner vor Konkurseröffnung an den Steuerfiskus zu, so kann diese Zahlung durch ihn als späteren Konkursverwalter anfechtbar sein.Vgl. hierzu auch die Entscheidung des 9. Zivilsenats des OLG Köln vom 31.03.1992, der eine weniger strenge Auffassung vertritt, als der 24. Zivilsenat des OLG Köln.Vgl. auch die Entscheidung des 24. Zivilsenats des OLG Köln, der eine strengere Auffassung, als der 9. Zivilsenat des OLG Köln vertritt.«