OLG Köln - Urteil vom 22.09.1992 (22 U 38/92) - DRsp Nr. 1996/30118
OLG Köln, Urteil vom 22.09.1992 - Aktenzeichen 22 U 38/92
DRsp Nr. 1996/30118
»1. Die Einbringung von Sacheinlagen (z.B. früheres Einzelkaufmannsunternehmen) in die GmbH durch einen unternehmerisch tätigen Gesellschafter ist umsatzsteuerpflichtig, wenn dieser Einbringung eine Gegenleistung (z.B. Beteiligungsrecht, Übernahme von Schulden) gegenübersteht.2. Ein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung gem. § 14UStG besteht dann nicht, wenn ernstliche Zweifel an der Steuerbarkeit bestehen.3. Im Konkurs kann gegen einen umzurechnenden Anspruch auf Rechnungserteilung gem. § 14UStG mit einem Anspruch des einbringenden Gesellschafters auf Übernahme der Umsatzsteuer aufgerechnet werden, § 54 Abs. 4, § 69KO.«