OLG München - 04.09.1992 (4 WF 191/92) - DRsp Nr. 1994/12720
OLG München, vom 04.09.1992 - Aktenzeichen 4 WF 191/92
DRsp Nr. 1994/12720
Zur ausnahmsweisen Möglichkeit der Durchbrechung der Zweijahresfrist des § 1605 Abs. 2BGB im Rahmen einer Unterhaltsstufenklage für den Fall, daß in der letzten mündlichen Verhandlung vor Verurteilung der Gegenseite zur Unterhaltleistung aus Rechtsgründen noch kein Auskunftsanspruch geltend gemacht werden konnte (Situation der unzulässigen Verkürzung des Rechtsschutzes).
Normenkette:
BGB § 1605 ;
Hinweise:
Zur Frage des Verzuges i.S.d. § 1613 Abs. 1BGB, wenn die Frist des § 1605 Abs. 2BGB nicht eingehalten wurde, vgl. LSK-FamR/Hannemann, § 1613BGB LS 45