OLG München - 12.07.1988 (4 UF 29/88) - DRsp Nr. 1994/12770
OLG München, vom 12.07.1988 - Aktenzeichen 4 UF 29/88
DRsp Nr. 1994/12770
Für die Beurteilung eines Unterhaltsanspruchs gegen einen Selbständigen ist in der Regel die Vorlage der Umsatzsteuererklärungen und Umsatzsteuerbescheide zusätzlich zu den Einkommensteuererklärungen, den Einkommensteuerbescheiden und den Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnungen für den gleichen Zeitraum nicht erforderlich, da sich hieraus kein weiterer Aufschluß über die unterhaltsrechtlich erheblichen Einkünfte über die anderen Belege hinaus ergibt.