OLG München - 15.12.1981 (4 UF 138/81) - DRsp Nr. 1994/12841
OLG München, vom 15.12.1981 - Aktenzeichen 4 UF 138/81
DRsp Nr. 1994/12841
Eine während der Lebensgemeinschaft trotz zweier minderjähriger Kinder (11 und 13 1/2 Jahre) ausgeübte volle Doppelverdienertätigkeit eines Ehegatten muß nach der Trennung nicht ohne weiteres fortgesetzt werden. Vielmehr sind bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Fortsetzung auch die durch die Trennung verursachte Änderung der Lebensumstände der Ehegatten (z.B. in der Betreuung der minderjährigen Kinder, durch Wegfall eines zur finanziellen Anspannung führenden Grundes) zu berücksichtigen.