OLG Nürnberg vom 21.12.1979
11 UF 7/79
Normen:
BGB § 1378 ;
Fundstellen:
LSK-FamR/Hülsmann, § 1378 BGB LS 18
MDR 1980, 668

OLG Nürnberg - 21.12.1979 (11 UF 7/79) - DRsp Nr. 1994/13022

OLG Nürnberg, vom 21.12.1979 - Aktenzeichen 11 UF 7/79

DRsp Nr. 1994/13022

Gehen dieselben Personen nach Scheidung der (Erst-)Ehe miteinander eine neue (Zweit-)Ehe ein, so ist in der Wiederverheiratung als solcher nicht unbedingt ein (stillschweigender) Erlaßvertrag zu sehen.

Normenkette:

BGB § 1378 ;

Hinweise:

Vielmehr müssen weitere konkrete Umstände hinzutreten, die auf einen Verzichtswillen des Anspruchsberechtigten schließen lassen und gleichzeitig ergeben, daß der Schuldner dies erkannt und angenommen hat. Auch wird der Anspruch nicht ohne weiteres verwirkt.

Fundstellen
LSK-FamR/Hülsmann, § 1378 BGB LS 18
MDR 1980, 668