OLG Nürnberg vom 25.04.1990
11 WF 924/90
Normen:
BGB § 1634 ;
Fundstellen:
FamRZ 1990, 1130

OLG Nürnberg - 25.04.1990 (11 WF 924/90) - DRsp Nr. 1994/12974

OLG Nürnberg, vom 25.04.1990 - Aktenzeichen 11 WF 924/90

DRsp Nr. 1994/12974

Der Geschäftswert eines Umgangsrechtsverfahren ist nicht generell niedriger anzusetzen als der Geschäftswert eines Sorgerechtsverfahren.

Normenkette:

BGB § 1634 ;

Hinweise:

In Rechtsprechung und Literatur ist der Geschäftswert von isolierten Umgangsrechtsverfahren umstritten. Teilweise wird die gegenteilige Auffassung vertreten, daß im Verhältnis von isoliertem Umgangsrechts-Verfahren und dem Sorgerecht generell ein erheblich niederer Geschäftswert anzusetzen ist.

Fundstellen
FamRZ 1990, 1130