In Rechtsprechung und Literatur ist der Geschäftswert von isolierten Umgangsrechtsverfahren umstritten. Teilweise wird die gegenteilige Auffassung vertreten, daß im Verhältnis von isoliertem Umgangsrechts-Verfahren und dem Sorgerecht generell ein erheblich niederer Geschäftswert anzusetzen ist.
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