OLG Oldenburg, vom 07.10.1991 - Aktenzeichen 3 WF 106/91
DRsp Nr. 1994/13116
Das Familiengericht sollte sich bei der Sorgerechtsentscheidung nach § 1672BGB nicht allein auf den Bericht des Jugendamtes stützen. Wenigstens der Vertreter des Jugendamtes ist anzuhören. Unter Umständen ist ein Sachverständigengutachten zur Frage der Erziehungsfähigkeit der Eltern und ein kinderpsychologisches Gutachten einzuholen.